Allgemeine Druckerzeugnisse
in Braille und Großdruck

Behinderte Menschen haben das Recht, in gleicher Weise wie nichtbehinderte am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und nicht auf die Fürsorge der Gesellschaft angewiesen zu sein. Dazu müssen alle Lebensbereiche so gestaltet werden, daß behinderte Menschen gleiche Chancen haben, am Leben der Gesellschaft teilzunehmen.

Dabei geht es um die Möglichkeit, der Verständigung und Vermittlung von Informationen in Brailleschrift und Großdruck sowie die Übertragung mit geeigneten Kommunikationshilfen. Nur so haben Menschen mit Behinderung eine gleiche Chance auf eine selbstbestimmte Lebensführung.

Für Behörden des Bundes und der Länder, soweit sie Bundesrecht ausführen, bedeutet dies, zukünftige Druckerzeugnisse über ihr Leistungsangebot, über gesetzliche Bestimmungen sowie Beratungsmaterialien in Brailleschrift und Großdruck zu veröffentlichen.

Barrierefreie, taktile Ausgestaltung
von öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen

Barrierefrei sind von Menschen gestaltete Lebensbereiche, wie zum Beispiel Bauten, Verkehrsmittel, Systeme der Informationsverarbeitung und Kommunikationseinrichtungen, wenn sie für behinderte Menschen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

Dies ermöglicht eine zunehmende taktile Ausgestaltung von öffentlichen Gebäuden, Museen, Ausstellungen und Messen in unterschiedlichsten Formen, wie beispielsweise durch

  • Orientierungspläne
  • Beschilderungen
  • Begleitmaterialien
  • taktile Leitsysteme
  • taktile Flucht- und Rettungswegepläne

Taktile Hilfsmittel

VerkehrszeichenEine allgemeine Gestaltung und Nutzung des Lebensumfeldes für alle Menschen, die möglichst niemanden ausschließt und von allen gleichermaßen genutzt werden kann, setzt eine vollständige Barrierefreiheit voraus. Welche Anforderungen und Möglichkeiten in den jeweiligen Bereichen wie zum Beispiel Verkehr, Tourismus und Bauen gestellt werden, wird im jeweiligen Rechtsbereich geregelt und ausgeführt. Dabei geht es um eine grundsätzlich selbständige Nutzungsmöglichkeit behinderter Menschen, ohne daß sie fremde Hilfe in Anspruch nehmen müssen. Dies können insbesondere taktile Hilfsmittel in unterschiedlichen Formen sein.

Reliefführer zu verschiedenen deutschen Städten

Relief-Reiseführer zum Weltkulturerbe Lübeck und für das Land Brandenburg

Taktile Linienpläne

- hier das Beispiel der Stadt Nordhausen - unterstützen blinde und sehbehinderte Nutzer des Öffentlichen Personennahverkehrs.

Dank der durch das Projekt ROSI entwickelten Wahlschablonen können blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte selbständig, ohne eine Person ihres Vertrauens, ihre Stimme abgeben.

Verschiedene Deutschland-Karten machen das Land auf taktile Weise erlebbar.
Die Pläne ermöglichen Blinden und Sehbehinderten Orientierung u.a. im Bus- und Zugverkehr und auf Wanderwegen.


Lehr- und Lernmaterialien

Zur Unterstützung des Erlernens der Brailleschrift wurden speziell ein lustiges Tier ABC für Kinder sowie ein Taschen ABC erarbeitet.



Märchenbücher

Zur Vermittlung des allgemeinen Kulturgutes werden verschiedene Märchenbücher taktil umgesetzt. Besonders die farbige Gestaltung der Großdruckeinlagen findet Zuspruch.


Kalender

Ein jährlich wechselndes Angebot an taktilen Kalendern prägt die Angebotspalette des Projektes.


Gruß- und Glückwunschkarten

Taktile Karten für verschiedene Anlässe, wie zum Beispiel für Einladungen, Geburtstage, Ostern- und Weihnachten, Werbeaktionen und Sponsoring im Format DIN lang und DIN A 5 stehen mit einem umfangreichen Sortiment zur Verfügung.
Auch lustige Geburtstagskarten für Kinder werden durch das Projekt ROSI angefertigt.


Speisekarten

Eigenständig, ohne fremde Hilfe möchte der Blinde und Sehbehinderte sich über das Speisen- und Getränkeangebot einer Gaststätte oder eines Cafés informieren sowie auswählen. Dies ermöglichen taktile Speisekarten in Braille und Großdruck.


Hausprospekte

Werbung und die Vermittlung von Informationen über verschiedene Angebote ist für jedes wirtschaftliche Unternehmen unerläßlich. Besonders für Hotels und Freizeiteinrichtungen mit konkreten Leistungen für Menschen mit Behinderung ist es notwendig und wünschenswert, ihre Angebote für den blinden und sehbehinderten Gast in Braille und Großdruck darzustellen.

Alle Produkte sind durch ertastbare Reliefs und Brailleschrift auf Klarsichtfolie (Tiefziehverfahren) sowie unterlegten Blättern mit Zeichnungen und Großbuchstaben sowohl für Blinde als auch für Sehschwache und von keiner Sehbehinderung betroffene Menschen geeignet.

In unserem Online-Shop können Sie unsere Produkte direkt bestellen.

Neu ist der GEOMETRIE - Atlas für blinde und sehbehinderte Schüler von Volker F. HAHN . Er ist für die gesamte Sekundarstufe (Klasse 5-10), ein Kompendium geometrischer Sachverhalte zum Lernen und eigenständigen wiederholen.

Für Ihre Auswahl können Sie den aktuellen Katalog für taktile Materialien (in Blindenschrift und teilweise farbig bzw. schwarz/weiß hinterlegt), auch in Großdruck und Blindenschrift, beim Verlag der Grenzenlos Erfurt gUG anfordern.

e-mail: verlag@grenzenlos-erfurt.de
Internet: http://www.grenzenlos-erfurt.de



Bestellungen und individuelle Wünsche und Aufträge werden gerne entgegengenommen.

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Grenzenlos Erfurt gUG

(JoGo)